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Schuldig? Diese Rechnung kann teuer werden ...

Nach einem Verkehrsunfall, ob selbst- oder fremdverschuldet, können viele schwer wiegende Probleme auftreten, die nicht selten einen hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand zur Folge haben und daher mit persönlichem Ärger verbunden sind.

 

Wer muss den Schaden bezahlen?
Kommt eine Versicherung für die Kosten auf?
Was ist, wenn der Gegner seine Schuld bestreitet?
Sollte man sich bereits am Unfallort zur Schuldfrage äußern?
Welche Schäden sind zu ersetzen?
Wer bezahlt den Gutachter, den Verdienstausfall, den Mietwagen und die Reparaturkosten?
Unfall im Urlaub: wer kommt für die entgangenen Urlaubsfreuden auf?
In welcher Höhe werden Kosten erstattet?
Muss man sein Fahrzeug reparieren oder bekommt man den Schadensersatz auch ohne Reparatur?
Wie verhalte ich mich, wenn ein Bußgeld- oder Strafverfahren gegen mich eröffnet wird?
Wie kann ich mich gegen den drohenden Führerscheinentzug wehren?
Kann man "Radarfallen"-Messungen anfechten?

 

Viele Versicherungsunternehmen rechnen zu Ihren Gunsten falsch ab, wenn offensichtlich ist, das der Unfallgegner durch keinen kompetenten Rechtsanwalt vertreten wird. Es werden rigoros unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwikcklung eigentlich überhaupt nicht notwendig sind.

Warum? Den Versicherungen geht es "immer wirtschaftlich schlecht" - Sparen ist die oberste Premisse, dies immer zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzu zieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt.

Und wenn Sie "geblitzt" wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, sollten Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem "Blitzfoto" geschlagen geben. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falscher Handhabung der Messgeräte oder äußeren Einflüssen (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Ein "Blitzfoto" ist ebenfalls meist kein hinreichender Beweis. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen für ungültig erklärt".



So können wir Ihnen helfen:

Wir ermittlen - falls nicht bekannt oder flüchtig - den Unfallverursacher und führen die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit Ihrem Unfallgegner und dessen Versicherung. Wir prüfen die Abrechnung der Versicherungen auf Fehler und unzulässige Abzüge und machen Ihren Schaden in voller erstattungsfähiger Höhe geltend. Dabei erörtern wir mit Ihnen vorab, welche Schäden Ihnen tatsächlich entstanden sind: nicht selten übersieht man als Geschädigter Ansprüche, die einem zustehen (z.B. Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdientausfall, Frustrationsschaden). Soweit möglich rechnen wir direkt mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners und mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Bei Problemen mit der Polizei und den Bußgeldbehörden übernehmen wir Ihre Verteidigung, nehmen Akteneinsicht und prüfen die Ermittlungsmethoden und -ergebnisse der Behörden.

Falls Sie die Angelegenheit zunächst selbst regeln möchten, können wir im Rahmen der Online-Rechtsberatung Ihren Fall rechtlich begutachten und die Erfolgsaussichten weiterer Schritte prüfen. Wir geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten müssen und welche Ansprüche Sie gegen Ihren Gegner haben.


Das benötigen wir von Ihnen:

Für die Rechtsberatung genügt uns zunächst eine - möglichst detailreiche - Schilderung des Sachverhaltes. Gehen Sie auf den Unfallhergang, die Art und Höhe des Schadens und gegebenenfalls auf die erlittenen Verletzungen ein.


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