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Gefahren im Strafverfahren ...

Die Gefahr, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, ist für jede Person groß. Es kann auch unabsichtlich passieren: eine Nachlässigkeit, eine übersehene Rechnung, Streit mit einem Lieferanten, Kunden, Kollegen oder Nachbarn: schon ist die Anzeige und eine „Vorladung“ von der Polizei geschrieben.

 

Doch Achtung!

Bevor Sie sich jetzt auf eine Aussage vor der Polizei einlassen, sollten Sie sich auch bei solch alltäglich erscheindenden Problemen den Beistand eines erfahrenen Anwaltes einholen.

Strafverteidiger sind nicht nur für die schwere Delikte zuständig. Diskussionen in der Öffentlichkeit sollten wir gemeinsam vermeiden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, auch die zunächst unscheinbaren Probleme zu lösen, denn wir wissen, wie schnell daraus ganz große Probleme werden können.

Im Falle einer Strafverfolgung werden nahestehende Verwandte und Freunde häufig und gerade an Wochenenden oder in den Nachtstunden vor unlösbare Probleme gestellt. Wenn erst am folgenden Werktag ein Strafverteidiger erreicht werden kann, ist es in vielen Fällen für eine effektive Verteidigung längst zu spät. Dies gilt natürlich auch für überraschend durchgeführte Durchsuchungen in der privaten Wohnung und/oder den Geschäftsräumen.

 

Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu uns auf!

Auf diese Weise können Fehler verhindert werden, die im weiteren Verlauf des Verfahrens kaum noch ausgeglichen werden können. Die Weichen für die spätere Hauptverhandlung werden im Ermittlungsverfahren gestellt.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, man könne als Angeklagter in der Hauptverhandlung noch seine Unschuld beweisen. Tatsächlich enden weniger als 5% aller Hauptverhandlungen mit einem Freispruch! Hingegen ist statistisch belegt, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers nicht nur die Dauer von Zwangsmaßnahmen wie Untersuchungshaft oder Beschlagnahmen deutlich verkürzt, sondern sich auch im Strafmaß positiv für den Beschuldigten niederschlägt.


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