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Strafrecht

Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, da es Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den seiner Hoheitsgewalt unterstellten Einzelpersonen regelt. Es umfaßt die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Man unterscheidet zwischen dem materiellen und dem formellen Strafrecht. Die gesetzliche Grundlage des materiellen Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB) vom 15.5.1871. Der "Allgemeine Teil" des Strafgesetzbuches regelt die allgemeinen Voraussetzungen und Folgen der Straftat. Der "Besondere Teil" normiert die einzelnen mit Strafe bedrohten Handlungen und die jeweils vorgesehenen Strafrahmen.

Zahlreiche Strafnormen sind aber in anderen Spezialgesetzen festgelegt. Diese werden als Nebenstrafrecht bezeichnet, z.B. Paß-, Betäubungsmittel-, Straßenverkehrs-, Wehrstraf- und Ausländergesetz. Das formelle Strafrecht oder Strafprozeßrecht enthält die Normen über den Ablauf des Strafverfahrens, in dem das materielle Strafrecht im Einzelfall angewendet wird. Es ist zum großen Teil in der Strafprozeßordnung festgelegt.

 

Strafverfahren

Das Strafverfahren (auch Strafprozeß) ist ein Verfahren zur Ermittlung und Sanktionierung von Straftaten. Gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren sind vor allem die Strafprozeßordnung (Abk. StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (Abk. GVG). Das GVG regelt insbesondere die Zuständigkeit der verschiedenen Strafgerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof). Das Strafverfahren gliedert sich in drei Abschnitte:

1. Vor- oder Ermittlungsverfahren,
2. Zwischenverfahren,
3. Hauptverfahren.

 

Ablauf eines Strafverfahrens im Überblick:

1. Das Ermittlungsverfahren dient der Prüfung und Feststellung, ob genügend Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage (Anklage) durch die Staatsanwaltschaft besteht. Es wird von der Staatsanwaltschaft geleitet.

2. Im Zwischenverfahren entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

3. Das Hauptverfahren dient der gerichtlichen Feststellung, ob der Beschuldigte eine strafbare Handlung begangen hat. Kern des Hauptverfahrens ist die öffentliche Hauptverhandlung (Strafprozeß im eigentlichen Sinne). Sie endet mit einer Verurteilung, einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens. Die Entscheidung wird öffentlich verkündet und zunächst mündlich, dann schriftlich begründet. Rechtsmittel dagegen sind Berufung und Revision.

 


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